Treppenhaus

Das Treppenhaus ist kein Abstellplatz.

 

Im Treppenhaus steigen die Mieter über Berge abgestellter Schuhe. Schuhschränke, Pflanzen oder andere persönliche Gegenstände versperren den Fluchtweg.

 

Diese Behinderungen auf Treppen und Fluren, vor Wohnungseingängen und Türen bergen Stolper- und Verletzungsgefahren. Ebenso beeinträchtigen sie im Notfall den Einsatz von Rettungskräften.

 

Desshalb muss das Treppenhaus frei gehalten werden!

 

Hier noch einmal die wichtigsten Punkte:

 

Treppenhaus: Der Einkauf muss zügig in der Wohnung verstaut werden. Für kurze Zwischenstopps dürfen die Schuhe schon mal vor der Tür abgestellt werden. Doch danach haben sie im Treppenhaus nichts mehr zu suchen. Schließlich ist es kein provisorischer Schuhschrank, dient auch nicht als Abstellraum. Außerdem: Wer die eigenen Schuhe aus der Wohnung verbannt, sollte ihren Anblick auch nicht den anderen Mietern zumuten.

 

Kleinmöbel gehören nicht ins Treppenhaus: Sie versperren die Fluchtwege und behindern den Durchgang. Wer möchte schon im Zick-Zack-Kurs um abgestellte Gegenstände gehen, um seine eigene Wohnungstür zu erreichen. Auch die Treppenhausreinigung wird behindert.

 

(GRWS-Hausordnung)